Opferfelder Straße 19
42719 Solingen
0212 688 228 55
Telefonische Sprechzeiten Mo 15 - 18 Uhr
Öffnungszeiten
Mo - Fr: 9:00 - 18:00 Uhr
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Auf der Grundlage eines wertschätzenden, wohlwollenden Umganges betrachten wir eure Problemlagen ganzheitlich und entwickeln individuelle Lösungsstrategien anhand verhaltenstherapeutischer Methoden. Eine freundliche Atmosphäre schafft dabei Offenheit und Vertrauen.
Willst Du glücklich sein im Leben, trage bei zu andrer Glück; denn die Freude, die wir geben, kehrt ins eigne Herz zurück.
Johann Wolfgang von Goethe
Niederlassung in eigener Praxis für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie
EMDR-Therapeutin
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin in einer verhaltenstherapeutischen Praxis
Approbation als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin in einer Praxis für Psychiatrie und Psychotherapie mit systemtherapeutischem Schwerpunkt
M.A. im Fachbereich Sozial- und Kulturwissenschaften mit anschließendem Erweiterungsstudium: Musik- und Klangtherapeutin
B.A. im Fachbereich Sozialwesen, Tätigkeit als Sozialpädagogin in verschiedenen Bereichen
In unserer Praxis unterstützen wir Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene (bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres) in ihren individuellen Lebenslagen. Dabei berücksichtigen wir die persönliche Lebensgeschichte, das soziale Umfeld sowie den Entstehungsprozess der aktuellen Herausforderungen. Bei der Behandlung psychischer Erkrankungen, emotionaler Belastungen oder Verhaltensauffälligkeiten arbeiten wir mit verhaltenstherapeutischen Methoden. Auf der Grundlage individueller Ressourcen und stabilisierender Techniken soll der Patient schließlich die Fähigkeit erreichen, eigene Lösungswege zu entwickeln und die Zuversicht erlangen, selbst etwas bewirken zu können. Dazu ist es wichtig, die Entstehung der Problematik und deren Funktion bzw. aufrechterhaltenen Bedingungen zu verstehen. Wir möchten darin unterstützen, andere Blickwinkel einzunehmen und dadurch neue Wege zu finden.
Auch aus Steinen, die einem in den Weg gelegt werden, kann man Schönes bauen.
Johann Wolfgang von Goethe
Das psychotherapeutische Angebot richtet sich an Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene.
Begleitende Gespräche mit Eltern – und ggf. Lehrern sowie Sozialarbeitern – sind fester Bestandteil einer erfolgreichen Psychotherapie. Jugendliche ab 15 Jahren dürfen sich darüber hinaus selbstständig in psychotherapeutische Behandlung begeben (auch ohne das Wissen der Eltern).
Die gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen übernehmen die Kosten der psychotherapeutischen Behandlung.
Die Kosten einer musiktherapeutischen Behandlung werden von manchen privaten Krankenversicherungen übernommen oder bezuschusst und müssen anderenfalls selbst getragen werden.
Jede Sitzung wird mit 50 Minuten bemessen. Zunächst stehen jedem Patienten fünf unverbindliche Sprechstunden zur Verfügung. Nach einer ausführlichen Diagnostik, welche etwa 4-6 Sitzungen umfasst, wird bei der Krankenkasse ein Antrag auf Psychotherapie gestellt. Der Umfang des Antrages wird gemeinsam besprochen, vom Patienten oder Sorgeberechtigten unterschrieben und durch den behandelnden Psychotherapeuten versandt.
Der Großteil der privaten Versicherungen und Beihilfen gewährt Ihnen fünf diagnostische Sitzungen, bevor ein ausführlicher Bericht durch den behandelnden Psychotherapeuten an einen Gutachter der Beihilfe übermittelt werden muss. Anschließend wird dieser über den beantragten Umfang der Psychotherapie entscheiden. Bitte informieren Sie sich jedoch immer frühzeitig bei Ihrer Versicherung, welche Leistungen Ihnen zustehen, um Wartezeiten zu verkürzen oder zu vermeiden.
Die gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen übernehmen die Kosten der psychotherapeutischen Behandlung.
Die Kosten einer musiktherapeutischen Behandlung werden von manchen privaten Krankenversicherungen übernommen oder bezuschusst und müssen anderenfalls selbst getragen werden.
Jede Sitzung wird mit 50 Minuten bemessen. Zunächst stehen jedem Patienten fünf unverbindliche Sprechstunden zur Verfügung. Nach einer ausführlichen Diagnostik, welche etwa 4-6 Sitzungen umfasst, wird bei der Krankenkasse ein Antrag auf Psychotherapie gestellt. Der Umfang des Antrages wird gemeinsam besprochen, vom Patienten oder Sorgeberechtigten unterschrieben und durch den behandelnden Psychotherapeuten versandt.
Der Großteil der privaten Versicherungen und Beihilfen gewährt Ihnen fünf diagnostische Sitzungen, bevor ein ausführlicher Bericht durch den behandelnden Psychotherapeuten an einen Gutachter der Beihilfe übermittelt werden muss. Anschließend wird dieser über den beantragten Umfang der Psychotherapie entscheiden. Bitte informieren Sie sich jedoch immer frühzeitig bei Ihrer Versicherung, welche Leistungen Ihnen zustehen, um Wartezeiten zu verkürzen oder zu vermeiden.
Sie können – über die Telefonnummer 116 117 oder den Link www.116117.de – von uns freigeschaltete Termine buchen.
Zur Anmeldung in unserer Praxis erhalten Sie, beispielsweise von Ihrem Kinderarzt oder Psychiater, einen entsprechenden Code.