Praxis für Kinder- und
Jugendlichenpsychotherapie

Lina Palm

Herzlich Willkommen

in unserer Praxis

In unserer Praxis möchten wir euch, liebe Patienten, freundlich begrüßen.

Auf der Grundlage eines wertschätzenden, wohlwollenden Umganges betrachten wir eure Problemlagen ganzheitlich und entwickeln individuelle Lösungsstrategien anhand verhaltenstherapeutischer Methoden. Eine freundliche Atmosphäre schafft dabei Offenheit und Vertrauen.

Willst Du glücklich sein im Leben, trage bei zu andrer Glück; denn die Freude, die wir geben, kehrt ins eigne Herz zurück.

Zu meiner Person

seit 2023

Niederlassung in eigener Praxis für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie

2023

EMDR-Therapeutin

2021 - 2022

Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin in einer verhaltenstherapeutischen Praxis

2021

Approbation als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin

2017 - 2022

Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin in einer Praxis für Psychiatrie und Psychotherapie mit systemtherapeutischem Schwerpunkt

2014 - 2016

M.A. im Fachbereich Sozial- und Kulturwissenschaften mit anschließendem Erweiterungsstudium: Musik- und Klangtherapeutin

2012 - 2014

B.A. im Fachbereich Sozialwesen, Tätigkeit als Sozialpädagogin in verschiedenen Bereichen

Therapiekonzept und Philosophie

In unserer Praxis unterstützen wir Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene (bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres) in ihren individuellen Lebenslagen. Dabei berücksichtigen wir die persönliche Lebensgeschichte, das soziale Umfeld sowie den Entstehungsprozess der aktuellen Herausforderungen. Bei der Behandlung psychischer Erkrankungen, emotionaler Belastungen oder Verhaltensauffälligkeiten arbeiten wir mit verhaltenstherapeutischen Methoden. Auf der Grundlage individueller Ressourcen und stabilisierender Techniken soll der Patient schließlich die Fähigkeit erreichen, eigene Lösungswege zu entwickeln und die Zuversicht erlangen, selbst etwas bewirken zu können. Dazu ist es wichtig, die Entstehung der Problematik und deren Funktion bzw. aufrechterhaltenen Bedingungen zu verstehen. Wir möchten darin unterstützen, andere Blickwinkel einzunehmen und dadurch neue Wege zu finden.

Auch aus Steinen, die einem in den Weg gelegt werden, kann man Schönes bauen.

Informationen zur Therapie

Das psychotherapeutische Angebot richtet sich an Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene.

Begleitende Gespräche mit Eltern – und ggf. Lehrern sowie Sozialarbeitern – sind fester Bestandteil einer erfolgreichen Psychotherapie. Jugendliche ab 15 Jahren dürfen sich darüber hinaus selbstständig in psychotherapeutische Behandlung begeben (auch ohne das Wissen der Eltern).

Kostendeckung

Die gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen übernehmen die Kosten der psychotherapeutischen Behandlung.

Die Kosten einer musiktherapeutischen Behandlung werden von manchen privaten Krankenversicherungen übernommen oder bezuschusst und müssen anderenfalls selbst getragen werden.

Für gesetzlich Versicherte (GKV)

Jede Sitzung wird mit 50 Minuten bemessen. Zunächst stehen jedem Patienten fünf unverbindliche Sprechstunden zur Verfügung. Nach einer ausführlichen Diagnostik, welche etwa 4-6 Sitzungen umfasst, wird bei der Krankenkasse ein Antrag auf Psychotherapie gestellt. Der Umfang des Antrages wird gemeinsam besprochen, vom Patienten oder Sorgeberechtigten unterschrieben und durch den behandelnden Psychotherapeuten versandt.

Für Privatversicherte (PKV)

Der Großteil der privaten Versicherungen und Beihilfen gewährt Ihnen fünf diagnostische Sitzungen, bevor ein ausführlicher Bericht durch den behandelnden Psychotherapeuten an einen Gutachter der Beihilfe übermittelt werden muss. Anschließend wird dieser über den beantragten Umfang der Psychotherapie entscheiden. Bitte informieren Sie sich jedoch immer frühzeitig bei Ihrer Versicherung, welche Leistungen Ihnen zustehen, um Wartezeiten zu verkürzen oder zu vermeiden.

Kostendeckung

Die gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen übernehmen die Kosten der psychotherapeutischen Behandlung.

Die Kosten einer musiktherapeutischen Behandlung werden von manchen privaten Krankenversicherungen übernommen oder bezuschusst und müssen anderenfalls selbst getragen werden.

Für gesetzlich Versicherte (GKV)

Jede Sitzung wird mit 50 Minuten bemessen. Zunächst stehen jedem Patienten fünf unverbindliche Sprechstunden zur Verfügung. Nach einer ausführlichen Diagnostik, welche etwa 4-6 Sitzungen umfasst, wird bei der Krankenkasse ein Antrag auf Psychotherapie gestellt. Der Umfang des Antrages wird gemeinsam besprochen, vom Patienten oder Sorgeberechtigten unterschrieben und durch den behandelnden Psychotherapeuten versandt.

Für Privatversicherte (PKV)

Der Großteil der privaten Versicherungen und Beihilfen gewährt Ihnen fünf diagnostische Sitzungen, bevor ein ausführlicher Bericht durch den behandelnden Psychotherapeuten an einen Gutachter der Beihilfe übermittelt werden muss. Anschließend wird dieser über den beantragten Umfang der Psychotherapie entscheiden. Bitte informieren Sie sich jedoch immer frühzeitig bei Ihrer Versicherung, welche Leistungen Ihnen zustehen, um Wartezeiten zu verkürzen oder zu vermeiden.